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Entferntes Belauschen durch zweifachen Einbruch

Dann war da noch das Märchen vom Bundestrojaner, der nun wohl doch nicht übers Netz installiert werden soll. Vielmehr sollen sich laut einem Bericht der Zeitschrift Chip, über den (unter anderem) Golem und Heise beziehungsweise der Focus berichten BKA-Beamte erstmal Zutritt zu der Wohnung (je)des Verdächtigen verschaffen, dort die Festplatten der dort vorgefundenen Computer kopieren, und die erhaltenen Daten dann zur Entwicklung eines maßgeschneiderten Schnüffelprogramms nutzen. Bei einem zweiten Zugriff sollen die Beamten dann diese Spezialsoftware auf die Rechner installieren.

Nun widerspricht dieser Bericht aber dem Geblubber der angeblichen Spezialisten den Aussagen der Verantwortlichen, die da namentlich der selbsternannte anständige Minister Schäuble, und der BKA-Präsident Ziercke sind. Wenn wir mal davon ausgehen, dass sich das BKA bei der gesamten Aktion an alle relevanten Gesetze halten wird (was ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte), dann wird es wohl nichts mit einer frühzeitigen "Durchsuchung" der PCs von "Gefährdern". Denn für einen legalen Einbruch bräuchten die BKA-Beamten zumindest nach meinem laienhaften Verständnis einen richterlichen Beschluss. Wobei mir nicht klar ist, ob es überhaupt einen legalen Weg gibt, wie die Beamten in eine Wohnung eindringen, dort sonstwas anstellen könnten, und dabei den Bewohner eben dieser Wohnung nicht mindestens informieren müssten. Eine reguläre Durchsuchung geht jedenfalls anders. So kommen also schonmal zwei richterliche Beschlüsse zusammen, für die dann nach meinem immer noch laienhaften Verständnis wenigstens ein formaler Verdacht gegen den PC-Besitzer benötigt würde. Allerdings könnte man doch mit einem solchen Verdacht gleich eine ganz normale Durchsuchung anstrengen, und die Computer völlig legal, aber eben nicht geheim mitnehmen.

Auch technisch erscheint mir dieser Ansatz eine Menge Unsinn zu enthalten, denn er geht davon aus, dass die Beamten unbemerkt in die Wohnung eines (nicht offiziell als Verdächtigen bezeichneten) Computerbesitzers eindringen, dort genauso unbemerkt die Inhalte aller Festplatten abziehen (Wie soll das gehen, wenn ein Rechner dauerhaft an ist?), und dann bei dem zweiten Besuch einen ggf. abgeschalteten PC unbemerkt einschalten, dort ein Programm installieren und sich ebenso unbemerkt wieder verkrümeln. Nun gibt es aber Rechner, die ohne Eingabe eines Passwortes nicht einmal starten, geschweige denn, den Beamten, die ja offensichtlich fundierte Kenntnisse darin besitzen müssen, wie man in Rechner einbricht, die Berechtigung offenlegt, irgend welche Software einzuspielen.

Fassen wir mal kurz zusammen: Der Bundestrojaner, beziehungsweise die Bundeswanze ist ein Stück Software, was nur bei Personen eingesetzt werden kann, deren Rechner ohnehin nicht besonders geschützt sind. Bei diesen Personen hat aber auch heute schon eine einfache Durchsuchung und Beschlagnahme der PCs genügend Informationen geliefert. Die angeblich so hochgerüsteten Gefährder dürften sich durch die neuerlich veröffentlichten Maßnahmen jedenfalls nicht besonders einschüchtern lassen, und zum Beispiel auf tragbare Rechner umsteigen, die sie ständig bei sich tragen, und dadurch dem BKA-Zugriff schon recht wirksam entziehen. Aber vielleicht wird man ja bald präventiv erschossen, wenn man nicht jederzeit irgend welchen Beamten seine gesamten Rechner inklusive Passwörtern aushändigen kann oder will.