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Porno-Abmahner als Straftäter?

Interessant: Da hat jemand einen Porno runtergeladen, und dafür eine Abmahnung nach Urheberrechtsgesetz erhalten. An sich ist das ja nicht überraschend, aber uneigentlich hatte der Abgemahnte seinen Maultierclient (aMule) so verändert, dass der sich nur mit anderen Clients verbindet, die ihn auch mit Daten bedenken. Das eröffnet dann aber ziemlich genau zwei Möglichkeiten: Entweder haben die Abmahn-Anwälte sich nicht mit dem Client des Abgemahnten verbunden, oder sie haben dem auch Daten geschickt. Da es sich bei den Daten ja wohl um einen Porno gehandelt haben dürfte, fällt das dummerweise unter einen gewissen §184 Strafgesetzbuch. Denn Verbreitung von Pornografischem Material 'wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.' Tja, dann bleibt für die Anwälte zu hoffen, dass sie vom Abgemahnten keine Daten erhalten haben, und damit die Verbreitung nicht direkt beweisen können. Dass dann ihre Abmahnung hinfällig sein dürfte, nehmen die Anwälte doch bestimmt billigend in Kauf.

Apfel in 11 Tagen?

Zu diesem Apple-Store hätte ich fast vergessen, das neueste Gerüchte-Update zu posten. Bei Leo hatte ich gelesen, dass es das Gerücht gäbe, der Apple Store in Poppenbüttel würde am 28. August eröffnen, was das selbe Datum ist, für das der Snow Leopard erscheinen könnte. Weil ich bei solchen Gerüchten gerne selbst nachforsche, habe ich am Wochenende mal wieder einfach am Info-Tresen im AEZ gefragt. Die Antwort auf meine Frage, war gewohnt vage, aber "Ende August" habe ich mir im Twitter notiert. "Ende August" und "28. August" widersprechen sich immerhin nicht, aber bevor die Eröffnung nicht offiziell angekündigt wird, plane ich noch nichts endgültig ein. Aber wenn der Termin 28. August bestehen sollte, kann ich mir ganz gut vorstellen, dass ich den Podcast erst nach der Geschäftseröffnung des Hamburger Apple Store aufnehmen könnte. Den Termin will ich mir jedenfalls nicht entgehen lassen...