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Fakeinbot

Am 29. hat das Bundesverwaltungsgericht zum Verbot von Linksunten Indymedia geurteilt und dabei eine interessante Rechtslage geschaffen. Und zwar haben die Richter sich nicht inhaltlich geäußert, sondern den Klägern gegen das Verbot das Recht abgesprochen, überhaupt klagen zu dürfen. Weil nur der Verein gegen sein Verbot klagen dürfte. Das lustige daran: den Verein hat das Bundesinnenministerium erfunden. Die angeblichen Mitglieder des angeblichen Vereins bestreiten, überhaupt je in dem Verein gewesen zu sein (und wenn sie es nicht bestreiten würden, dürften sie dafür ja bestraft werden können). Und so eröffnet das Gericht die Gelegenheit für rechtsfreie Ministerien, die Medien verbieten wollen, dass die Minister die jeweiligen Personen einfach zu einem Verein erklären, den sie dann verbieten. Dagegen klagen bringt ja nichts. Wobei im Linksunten-Fall der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen steht, wo die Richter hoffentlich erkennen, dass das Grundgesetz nicht vorgesehen hat, dass Minister einfach Vereine gründen, nur um damit unliebsame Veröffentlichungen unterbinden zu können.