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CIXND

Unerfreuliches Urteil: Der Bundesrechtsfreie Geheimdienst darf laut Bundesverwaltungsgericht verlangen, dass der DE-CIX ganze Leitungen an den Schnüffeldienst spiegelt.

Hintergrund: Seit 1,5 Jahren gilt ja das BND-Ermächtigungsgesetz, und auf dem 33C3 hatte Klaus Landefeld als Chef der Betreiberfirma bereits angekündigt, dass die sich gegen eine Schnüffelanordnung gerichtlich wehren würden. Auch wenn gewisse Spezialexperten das erst kürzlich mitbekommen haben.

Nun hat also das Bundesverwaltungsgericht sich die Anordnung und das Gesetz angesehen und festgestellt, dass nach dem Gesetz (der BND darf ganze Netzwerke abschnorcheln) die Anordnung (irgendwas in der Region 'Alles, was auf der Glasfaser ankommt, kippt ihr hier rein') erlaubt ist. So weit, so erwartet. Was ich jetzt von eco/DE-CIX/werauchimmer erwarte: Dass sie das Gesetz auch nochmal vor ein Verfassungsgericht schleifen. Denn bei dem Gesetz habe ich doch leichte Zweifel, dass das so ganz sauber sein muss. Und mit einem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts ist zumindest auf der Seite die höchste Instanz bereits befragt worden. DE-CIX ließ dann verlauten, dass sie genau das vorhaben, und die Gelegenheit nutzen wollen, die Verfassungsrichter mit dem Gesetz befassen wollen.