Skip to content

BeAmlaute

Lange gab es nicht mehr viel Neues vom Besonderen elektronischen Anwaltspostfach, was ja als Sicherheits-Totalausfall angefangen hat, und immer noch nur eine Scheinverschlüsselung im elektronischen Schriftverkehr zwischen Anwälten und Gerichten bietet. Nun ist das Datenübertragungssystem aber wieder aufgefallen, als es genau das nämlich nicht tat. Und zwar ging es um eine Finanzangelegenheit, wo ein Anwalt einen Text an ein Gericht geschickt hatte, weil da aber irgendwo Umlaute oder sonstige Sonderzeichen vorkamen, hat die Software die Übertragung verschluckt (und dem Absender weiter vorgegaukelt, es wäre alles okay). So hat der Anwalt blöderweise eine Frist verpasst. Mit der Frage, ob die Software und ihr stilles Versagen dem absenden Anwalt zuzurechnen wäre, hat sich der Bundesfinanzhof befasst und kurzerhand beschlossen: Nein, der Anwalt, den die Software belogen hat, ist nicht Schuld daran, dass die Software sich irgendwo verschluckt.

Ob deren Auftraggeber (die UMlaute und Sonderzeichen offenbar nicht verlangt haben) oder die Herstellerfirma (die entsprechend auch nicht richtig mit den Zeichen umgegangen ist) haften könnten, bleibt offen. Denn die Frist gilt einfach ale eingehalten. Wie unspektakulär.