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Rechtsverständnis II

Ein ähnlich eigenwilliges Rechtsverständnis darf man wohl dem Kasseler Polizeichef Wilfried Henning bescheinigen, der laut einem Beitrag im Heise-Ticker Zugriff auf Daten haben will, die für die LKW-Maut erfasst wurden.Das entsprechende Gesetz besagt sehr deutlich: "Diese Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.". Dass Herr Henning bei diesem Wunsch vom bayrischen Innenminister Beckstein unterstützt wird, überrascht mich nicht, denn der hat bekanntlich in der Vergangenheit oft genug deutlich gemacht, dass er Datenschutz als Täterschutz empfindet.

Zum Glück gilt in Deutschland immernoch das Prinzip, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden werden muss. Wenn also die Polizei nichts anderes hat, als die Vermutung, dass der Fahrer eines LKW einen bestimmten Mord begangen hat, reicht es in meinen Augen längst nicht aus, alle LKW-Fahrer unter Generalverdacht zu stellen, die in der fraglichen Zeit auf einem bestimmten Autobahn-Abschnitt unterwegs waren.

Zum Abschluss noch ein Zitat aus dem Heite-Beitrag: "Falls der Täter mit einem Lastwagen unterwegs war, müssten ihn die Mautbrücken erfasst haben, so die Theorie des Polizeichefs."
Stimmt. Falls man eine Pfütze in der Nähe der Leiche gefunden hätte, hätte der Täter auch ein Fisch sein können, den man durch ausreichend intensive Befragung schon zum Reden gebracht hätte.

Dazu passt dann auch wieder die Diskussion im lawblog, dass Kritik angeblich die Polizei behindert.

Nachtrag: Die politischen Reaktionen werden auch weiter im Heise-Ticker dokumentiert.

Rechtsverständnis

Ein etwas eigenwilliges Rechtsverständnis muss man wohl dem OLG Düsseldorf bescheinigen, das einer Forenbetreiberin im Prinzip nur die Wahl gelassen hat, entweder Gesetze zu brechen (indem das Datenschutzrecht mit Füßen getreten wird), oder eben ihr Forum zu schließen.

Aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, recht es dem Gericht nicht aus, dass die Forenbetreiberin dem Kläger die IP-Adresse mitgeteilt hat, die ein Schreiber verwendet hat, der anonym kommentiert hat. Als Begründung gibt das Gericht sinngemäß an, dass ein ISP die Zuordnung zwischen IP und konkretem Benutzer ja eigentlich nicht speichern darf, und dass eine IP-Adresse nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Stattdessen soll die Forenbetreiberin in Zukunft "die Identität" von Kommentatoren mittels Registrierung erfassen, um diese dann "im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben". Dazu konstatiert die die Forenbetreiberin im Telepolis-Beitrag, dass sie diese Daten nach §5 TDDSG nur für ein eventuelles Vertragsverhältnis erheben darf, und die Daten ausdrücklich nur an "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung" herausgeben darf.

Mir ist auch nach der Lektüre des Urteils nicht klar, warum es für jemanden, der sich beleidigt fühlt, unzumutbar sein soll, den üblichen Weg der Strafverfolgung zu gehen, um an die Daten des Beleidigers zu gelangen.