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Verfassungs-EUmgehung

Das gab es noch nicht so oft: Ein amtierender Verfassungsrichter hat sich gemeldet, weil er meint, die anstehende EU-Datenschutzverordnung setze sich über sämtliche deutschen Regelungen inklusive die in Grundgesetz und BVerfG-Urteilen festgehaltenen hinweg. Oder etwas drastischer formuliert: Da tüfteln Beamte in der EU Regeln aus, die sich einfach so über das Grundgesetz hinwegsetzen und sofort nach Inkrafttreten der Verordnung gelten sollen. Dass dazu auch gehört, dass bei allen betroffenen Themen nicht mehr das BVerfG klären kann, ob die Regelungen eigentlich so sein dürften, ist dann nur logische Konsequenz. Eine juristische Betrachtung der Wortmeldung findet sich bei RA Stadler im Blog.

Aber unsere Medien sind ja gerade zu beschäftigt mit dem BuPrä, um irgendwas zu merken.