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Urhellängerung

Unsere Geliebte Regierung plant mal wieder die Verlängerung von Verwertungsschutzrechten, und zwar dieses Mal die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler, die von 50 auf 70 Jahre verlängert werden sollen. Begründet wird das mit eienr EU-Richtlinie, die das verlange. Die Schutzfrist-Verlängerung gild dann natürlich rückwirkend, auch wenn ich immer noch keine Begründung gelesen habe, wie denn nachträglich die Schöpfung von 'geistigem Eigentum' gefördert würde dadurch.

Noch ne Bundesverfassungsohrfeige

Auch heute gibt es wieder eine Ohrfeige für die Politrottel, und zwar aus der Gleichbehandlungsecke: Das BVerfG hat (völlig erwartet) festgestellt, dass beim Grundstücksverkauf eingetragene Lebenspartnerschaften nicht schlechter gestellt werden dfürfen als Ehepartner. Die Begründung erinnert mich irgendwie an die Entscheidung eine Woche davor: Es gibt keinen anderen Grund, als den, dass Ehe im Grundgesetz ausdrücklich genannt ist. Bei diesem Gesetz war auch wie beim Beamtenbesoldungsgesetz eine Neuregelung erlassen worden, die aber nicht rückwirkend galt. Genau das hat das BVerfG dann als Grundgesetzwidrig geurteilt. Und ich bin mir sicher, dass die Richter ähnliche Urteile für alle anderen Gesetze mit unbegründeter Ungleichbehandlung auch noch schreiben werden. Schade, dass die Verursacher der Verfassungsbrüche nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden.