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Snowlehnung

Unerbauliche Meldung von Freitag: Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit der Klage befassen, mit der die Oppositionsparteien die Regierung dazu zwingen wollten, die Befragung Ed Snowdens zu ermöglichen. Die Begründung, soweit ich sie verstehe: Eine Klage gegen die Regierung darf sich nur gegen konkrete Entscheidungen richten. Zum Thema Snowden befragen hat die Regierung bisher nur ein schwammiges 'im Prinzip ja' geantwortet, auf Details sich aber nicht festgelegt. Dazu passend: Ein Schreiben der US-Regierung will die Regierung nicht rausgeben, in dem es darum geht, was Snowden eigentlich vorgeworfen wird. Und So fehlt es den Verfassungsrichtern an formal angreifbaren Entscheidungen der regierung, und die Klage wird nicht betrachtet. Schade.