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BundesbremsVerfG

Letzte Woche haben sich Bundesverfassungsrichter mit der Bundesnotbremse und den Schulschließungen befasst und geurteilt, dass die zu ihrem jeweiligen Zeitpunkt verfassungsrechtlich in Ordnung waren. Was man (wohl) so interpretieren muss, dass das keine Aussage zu eventuell noch beschlossenen ähnlichen Einschränkungen darstellt, weil ja inzwischen weitere Erkenntnisse zur Infektiösität gibt. Und wie üblich pöbeln sich danach auf Twitter Vertreter von Forderungen nach sofortiger Schließung von irgendwas (Lockdown, ohne Spezifizierung, was wie lange / bis zu welchem Kriterium heruntergeschlossen werden soll) und Vertreter von "Eigenverantwortung für alle" aneinander vorbeireden. Und beide Seiten sehen sich bestätigt.