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Wen überrascht das?

Mal ganz ehrlich, ist jemand davon überrascht, dass diverse Politiker eine Ausweitung der 'Anti-Terror-Datei' fordern? ICh bi jedenfalls nicht besonders überrascht, dass Forderungen wie die des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann aufgebracht wurden. Dem Minister reicht die geplante Index-Datei nicht, er findet es unzureichend, dass "weder die Religionszugehörigkeit noch der Besuch in Ausbildungslagern" abgespeichert würden sagte Schünemann gegenüber der FTD. Zusätzlich wünscht er sich noch ein freies Textfeld, "in dem besondere Erkenntnisse angegeben werden". Warum die Angabe von Aktenzeichen für Schünemann zu wenig wären, legt er im FTD-Beitrag leider nicht dar. Dafür steht da, dass er nicht nur Terrorverdächtige, sondern auch Extremisten in der Datei abgespeichert sehen will, was ja benötigt würde, um ein vollständiges LAgebild zu erhalten. Da frage ich mich doch glatt, wie die entsprechenden Behörden bisher arbeiten konnten, wo doch nichtmal die Terrorverdächtigen zentral gespeichert werden.

Wobei ich mich gerade frage, ob auch Leute Terrorverdächtig sind, die unter der Bevölkerung grundlos Angst (terror lat. Angst) verbreiten? Dann müssten aber diverse Innenminister und Polizeichefs in die Datei aufgenommen werden. :thinking:

Aber ich schweife ab. Die Vorschläge des CDU-Politikers stoßen nicht auf ungeteilte Zustimmung. Der Vizefraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, Fritz Rudolf Körper, zum Beispiel hat sich gegen diese Ausweitung der, als Indexdatei geplanten, 'Anti-Terror-Datei' ausgesprochen, indem er "berechtigte rechtsstaatliche Bedenken gegen diesen Ansatz" anführt. Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich auch zuvor schon dahingehend geäußert hatte, dass die bestehenden Maßnahmen doch ausreichend seien, wendet sich gegen die Ausweitung der Datei, die sie als Verfassungswidrig bezeichnet. Die Chefin der Grünen, Claudia Roth, meint, eine Volltextdatei verstoße gegen die grundgesetzlich geforderte Trennung der Polizei und der Geheimdienste. Dass die Linkspartei sich gegen die Vorschläge stellt, überrascht dann auch nicht weiter.

Im Heise-Beitrag kann man mehr Details nachlesen.

Interessant finde ich die gestrige Radio-Meldung, dass Innenminister Schäuble ein Verbot von Flüssigkeiten an Bord von Flugzeugen für ganz Europa fordert. Vielleicht sollte mal jemand dem Herrn Schäuble den Text von Bruce Schneier zu dem Thema der Wirksamkeit der nachträglichen Verbote zu lesen geben. Das allerdings nur, wenn Herr Schäuble nicht nur Angst (=Terror) verbreiten will.

Ist die Überwachung geeignet?

Nun, zumindest die Schuh-Röntgen-Aktionen sind allem Anschein nach nicht einmal geeignet, Sprengstoffe zu entdecken. Das geht zumindest aus einem Bericht in den Yahoo-News hervor.

Wenn solche, vergleichsweise einfachen 'Sicherheitsmaßnahmen', schon ungeeignet sind, die offiziell angestrebten Ziele zu erreichen, stellt sich mir natürlich die Frage, wie das mit den anderen 'Sicherheitsmaßnahmen' aussieht. Besonders viel Vertrauen habe ich jedenfalls nicht in diese Maßnahmen.

(via BoingBoing)

Wetterbericht

Heute ist es sonnig, bei entspannenden 27 Grad. Leider nicht hier. Hier hat es launige 14° bei Regen und jeder Menge Dunst. Ich verspüre irgendwie kein dringendes Bedürfnis, bei dem Wetter draußen rumzulaufen. Offensichtlich will auch niemand bei dem hiesigen Bäcker draußen sitzen:

Wer sich da hinsetzt, darf nicht wasserscheu sein.

FUD-Zeit

Nachdem gestern ja bekanntlich in Großbritannien mehrere Personen festgenommen wurden, die angeblich Anschläge auf Flugzeuge geplant haben sollen (Beweise werden mit Sicherheit nicht an die Öffentlichkeit kommen, wetten?), ist mal wieder FUD-Zeit. Wenn ich die Pressemeldungen richtig verstehe, ist die Angst zumindest in GB jetzt sogar so groß, dass man kein Handgepäck an Bord eines Flugzeuges mehr mitnehmen darf (Das gilt immerhin nicht für Privatflugzeuge), beziehungsweise, dass man keine Flüssigkeiten mit an Bord nehmen darf. Die Begründung dafür ist wohl, dass die Bösentm vorgehabt haben sollen, aus verschiedenen Flüssigkeiten einen Sprengstoff zusammenzumischen. Ich kenne mich mit solchen Dingen zwar nicht aus, aber wie schwer mag es wohl sein, sich aus unscheinbaren Stoffen, die eben nicht flüssig sind, einen Sprengstoff zusammenzumischen? Besonders putzig (im ironischen Sinn) finde ich, dass die amerikanischen Bedenkenträger in den vermeintlichen Anschlägen die "Handschrift al Kaedas" herauszulesen meinen. BTW: Hat irgendjemand bis jetzt schon irgend einen Beweis dafür gesehen, dass die Anschläge vom 11.September 2001 von al Kaeda durchgeführt oder geplant wurden?

Das jetzt 'Sicherheits-Verantwortliche' wieder aus ihren Löchern gekrochen kommen, um die 'temporäre' Einschränkung bestimmter Freiheiten zu propagieren, überrascht mich jedenfalls nicht besonders. Warum solche Personen nicht an das berühmte Zitat eines Ben Franklin denken, dass die, die ihre Freiheit für ein bisschen Sicherheit aufgeben keins von Beidem verdienen, ignorieren, ist mir auch nicht klar. Aber den Sicherheits-Leuten (Hat hier jemand was von Innenministern gesagt?) wird der angebliche Anschlagsversuch sicher wieder als Argument zur Verschärfung unsinniger Kontrollmaßnahmen dienen. Komisch nur, dass nach den letzten großen Anschlägen in London nicht die ganze Überwachung in Frage gestellt wurde, die ja ganz offensichtlich die Anschläge nicht verhindert hat...

Hoffentlich wird's nie wahr

In Anbetracht der Tatsache, dass die Diskussion um Datenschutz als "Täterschutz" wieder aufflammt, habe ich im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte eine Horrorvision: Wenn die zentrale Datenspeicherung der Gesundheitsdaten erst einmal da ist, braucht es nurnoch einen Grund, bis Politiker einen Zugriff darauf verlangen. Die Begründung dürfte dann in etwa so aussehen, dass es ja nicht sein könne, dass $Straftat nicht aufgeklärt werden kann, weil die Erkrankungen aller Bürger nicht für die Amtsträger zugänglich sind.

Kann mal bitte jemand diese Vision zerstören? Bitte?

angenehm

Ich war eben beim Amt, um mir den neuen Ausweis zu beantragen, und bind schon bei der Ankunft positiv überrascht worden: Statt der bekannten Gänge, in denen man eine Nummer ziehen muss, und dann darauf zu warten hat, bis eben diese Nummer dran ist, gibt es jetzt im 'Kundenzentrum' (das Einwohnermeldeamt in der bekannten Form ist überhaupt nicht mmehr ausgeschildert) zwei 'Schnellschalter', die man nach dem Eintreten auch kaum übersehen kann. Eine der beiden Damen war auch gleich frei, so dass ich meinen Wunsch nach einem neuen Ausweis sofort loswerden konnte. An meinen Daten hat sich auch nichts geändert, so dass die schnell aufgenommen werden konnten. Die Bezahlung (acht Euro in meinem Fall) durfte ich dann bei dem Kassenautomat vor der Tür erledigen (und nicht mehr bei einem mehr oder weniger freundlichen Beamten an einem Zahlschalter). In etwa vier Wochen ist dann der neue Ausweis fertig, und ich darf den da abholen, wenn ich die Quittung von heute und meinen alten Ausweis mitbringe. Ich habe beim Verlassen des Amts mal auf die Uhr gesehen, und positiv überrascht festgestellt, dass ich die gigantische Zeit von nur zehn Minuten für die ganze Aktion benötigt habe. Da haben ja selbst die fünfzehn Minuten Anfahrtsweg länger gedauert. Daumen hoch für die Kundenfreundlichkeit.

noch mehr Rechtsverständnis

Nach den gestern hier dokumentierten Fällen von eigenwilligem Rechtsverständnis gibt es auch heute wieder einen neuen Fall: Diesmal ist ein Musterformular, das vom Bundesjustizministerium zur Verfügung gestellt wurde, mit dem Händler einen Formulierungsvorschlag zum Rückgaberecht bei Bestellungen im Bereich des 'Fernabsatzes' (also per Internet oder Telefon) erhalten. Die Formulierng des Musterformulars war dem Landgericht Halle zu ungenau, wie man auch dem hier dokumentierten Urteil entnehmen kann.

Nachdem ich mir die Muster-Formulierung durchgelesen habe, kann ich nachvollziehen, warum das Gericht den Text nicht für eindeutig hält. Immerhin besagt der zweite Absatz des hier relevanten Paragraphen 312d des Bürgerlichen GesetzBuches, dass die Widerrufsfrist frühestens mit der Lieferung der Ware beginnt, was aus dem Mustertext nicht erkennbar ist. Immerhin steht da "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.".

Unklar ist mir allerdings, wie es dazu kommen konnte, dass das Bundesjustizministerium, also eigentlich das Ministerium, bei dem man hohe juristische Kenntnisse erwarten würde, eine so schwammige Formulierung veröffentlichen konnte. Diejenigen Händler, die darauf vertraut haben, dass die Formulierung des Ministeriums schon stimmen würde, sind jetzt die Gekniffenen. Laut dem Heise-Beitrag steht Händlern, die die Formulierung übernommen haben, und dadurch Schäden erleiden, möglicherweise sogar ein Regressanspruch gegenüber dem Ministerium zu. Als Steuerzahler möchte ich hiermit den verantwortlichen Mitarbeitern des Ministeriums herzlich dafür danken, dass sie so großzügig mit meinen Steuergeldern umgehen.

EVA-Erinnerung

Falls es jemand vergessen hat: Im Moment kann man auf NASA TV die Außenmission von zwei der drei Astronauten auf der ISS miterleben. Die Videobilder geben zwar nicht viel her, weil anscheinend nicht genügend Bandbreite für Aufnahmen von der ISS zur Verfügung steht, aber zumindest den Funkverkehr kann man hören.

Dafür habe ich mir das EVA-Blog noch nicht näher besehen. Gleich mal nachschauen.

Rechtsverständnis II

Ein ähnlich eigenwilliges Rechtsverständnis darf man wohl dem Kasseler Polizeichef Wilfried Henning bescheinigen, der laut einem Beitrag im Heise-Ticker Zugriff auf Daten haben will, die für die LKW-Maut erfasst wurden.Das entsprechende Gesetz besagt sehr deutlich: "Diese Daten dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Gesetzes verarbeitet und genutzt werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.". Dass Herr Henning bei diesem Wunsch vom bayrischen Innenminister Beckstein unterstützt wird, überrascht mich nicht, denn der hat bekanntlich in der Vergangenheit oft genug deutlich gemacht, dass er Datenschutz als Täterschutz empfindet.

Zum Glück gilt in Deutschland immernoch das Prinzip, dass im Zweifelsfall für den Angeklagten entschieden werden muss. Wenn also die Polizei nichts anderes hat, als die Vermutung, dass der Fahrer eines LKW einen bestimmten Mord begangen hat, reicht es in meinen Augen längst nicht aus, alle LKW-Fahrer unter Generalverdacht zu stellen, die in der fraglichen Zeit auf einem bestimmten Autobahn-Abschnitt unterwegs waren.

Zum Abschluss noch ein Zitat aus dem Heite-Beitrag: "Falls der Täter mit einem Lastwagen unterwegs war, müssten ihn die Mautbrücken erfasst haben, so die Theorie des Polizeichefs."
Stimmt. Falls man eine Pfütze in der Nähe der Leiche gefunden hätte, hätte der Täter auch ein Fisch sein können, den man durch ausreichend intensive Befragung schon zum Reden gebracht hätte.

Dazu passt dann auch wieder die Diskussion im lawblog, dass Kritik angeblich die Polizei behindert.

Nachtrag: Die politischen Reaktionen werden auch weiter im Heise-Ticker dokumentiert.

Rechtsverständnis

Ein etwas eigenwilliges Rechtsverständnis muss man wohl dem OLG Düsseldorf bescheinigen, das einer Forenbetreiberin im Prinzip nur die Wahl gelassen hat, entweder Gesetze zu brechen (indem das Datenschutzrecht mit Füßen getreten wird), oder eben ihr Forum zu schließen.

Aus Gründen, die ich nicht nachvollziehen kann, recht es dem Gericht nicht aus, dass die Forenbetreiberin dem Kläger die IP-Adresse mitgeteilt hat, die ein Schreiber verwendet hat, der anonym kommentiert hat. Als Begründung gibt das Gericht sinngemäß an, dass ein ISP die Zuordnung zwischen IP und konkretem Benutzer ja eigentlich nicht speichern darf, und dass eine IP-Adresse nicht eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Stattdessen soll die Forenbetreiberin in Zukunft "die Identität" von Kommentatoren mittels Registrierung erfassen, um diese dann "im Streitfall an die angeblich Verletzten weiterzugeben". Dazu konstatiert die die Forenbetreiberin im Telepolis-Beitrag, dass sie diese Daten nach §5 TDDSG nur für ein eventuelles Vertragsverhältnis erheben darf, und die Daten ausdrücklich nur an "Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung" herausgeben darf.

Mir ist auch nach der Lektüre des Urteils nicht klar, warum es für jemanden, der sich beleidigt fühlt, unzumutbar sein soll, den üblichen Weg der Strafverfolgung zu gehen, um an die Daten des Beleidigers zu gelangen.

Apropos

...Foto: Ein Blick in meinen Ausweis hat mir heute früh die Überraschung beschert, dass der sehr demnächst abläuft. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass ich hier noch irgendwo Passfotos haben müsste, aber die sind wohl gerade mal unauffindbar. Dann werde ich wohl morgen mal schauen, ob der Fotograf bei der Arbeit noch existert, sonst muss ich mir wohl woanders neue Passbilder machen lassen.

da zieht was auf

Ziemlich überraschend wird es hier dunkel. Ein Blick nach draußen zeigt auch gleich den Grund dafür: Eine ziemlich dicke Wolkendecke kommt hier an. Davon wollte ich zwar ein Foto machen, aber meine Foto-Akkus sind gerade alle leer. Naja, dann müsst Ihr mir das wohl auch ohne Foto glauben.