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Un-Hürde

Aus der "Told you so!"-Ecke: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern über die 3%-Hürde bei der Europawahl geurteilt, die letztes Jahr von der riesengroßen Koalition (alle damals im bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der Linken) beschlossen wurde Und das Urteil lautet wie erwartet: Die Hürde ist nicht gerechtfertigt, und damit nichtig. Das hatte das Gericht 2011 bereits festgestellt, als die damalige 5%-Hürde zur Verhandlung stand.

Da hatte das Gericht auch Regeln formuliert, nach denen es zu dem Ergebnis gelangt war: Das EU-Parlament ist weder ein vollwertiges Parlament (Stichwort: Initiativrecht), noch wird es nach den Regeln für eine Wahl gewählt: Frei, gleich und geheim. Frei und Geheim kommen zwar ungefähr hin, aber Stimmen in verschiedenen EU-Staaten sind verschieden gewichtet. Und außerdem wählt das Parlament keine Regierung, für die zu viele Kleinere Parteien hinderlich sein könnten. Mal ganz davon abgesehen sind die Hürden zum Einzug in das EU-Parlament sehr uneinheitlich in den verschiedenen Staaten. Da gibt es von keiner Hürde (abgesehen von den Stimmen, die ein Abgeordnetenmandat darstellen) bis zur 5%-Hürde alles. Ergebnis der Betrachtung: Es gibt keinen Grund für irgend eine Hürde im deutschen Wahlrecht für die EU.

Das war auch dem Innenministerium klar, wo bekanntlich Juristen dem damaligen Minister ein Gutachten geschrieben haben, in dem sie von der 3%-Hürde abgeraten haben, aber der Verfassungsbruch hat sich nicht dafür interessiert. Und so ist dann ein zweites Wahlrecht vom Verfassungsgericht kassiert worden, für das IM Friedrich verantwortlich war. Wie viele Zeichen für einen Verfassungsfeind braucht es eigentlich noch? Stattdessen wird gegen Friedrich nur ermittelt, weil der seine vorlaute Fresse gegenüber dem SPD-Chef nicht gehalten hat, in Sachen Edathy. Dabei wäre es doch viel ergiebiger, den Mann unter strenge Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst zu stellen, da er offenbar jede Gelegenheit nutzt, die Freiheitlich Demokratische Grundordnung abzuschaffen. Oder es zumindest zu versuchen.