Skip to content

ZDFassung

Gestern haben die Bundesverfassungsrichter mal wieder ein Urteil verkündet. Dieses Mal ging es um das ZDF, oder genauer den Staatsvertrag, der die Organisation des Senders festlegt. Geklagt hatten Bundesländer, denen aufgefallen ist, dass es so ein kleines Bisschen komisch war, dass vor einigen Jahren der damalige hessische Ministerpräsident Kotz-Koch (oder so ähnlich) einen leitenden Angestellten des Senders aus dem Amt fegen konnte. Und dazu haben die Richter nun geurteilt und festgestellt, dass der ZDF-Staatsvertrag verfassungswidrig ist. Die Politik hat einen zu starken Einfluss auf die Besetzung der Aufsichtsgremien des ZDF. Die Richter haben den Bundesländern aufgetragen bis Mitte 2015 einen neuen Staatsvertrag in Kraft zu setzen, in dem Politiker nicht mehr als ein Drittel der Personen stellen dürfen in den Gremien. Ob und wie sich das dann konkret auf den Sender auswirken könnte, wird sich wohl erst danach zeigen.