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Alle Jahre wieder: VDS-Forderungen

Eine Meldung aus der Kategorie: "Das ist so dämlich, das ist nichtmal Wert ignoriert zu werden."

Kurz: Der Chef des Bundeskriminellen Dienstes hat mal wieder nach Vorratsdatenspeicherung verlangt.

Länger: Letzte Woche ist ein Urteil über eine Mutter und ihren Lebenspartner gefällt worden, die das Kind der Frau vergewaltigt und zur fremden Vergewaltigung angeboten haben sollen. Und in dem Dunstkreis entblödet sich der Chef des kriminellen Bundesdienstes also nicht zu verlangen, dass doch mit verdachtsfrei gespeicherten Verbindungsdaten aller Bürger irgendwas besser wäre. Ja, nein. Erstens: Die Taten sind ja ganz offensichtlich ohne Einsatz EU-grundrechtewidriger Datensammlungen aufgeklärt worden, wie das Urteil beweist. Zweitens: Sind sämtliche verdachtsfreien Speicherungen mit EU-grundrechten nicht vereinbar, sagte Ende 2016 ein Europäischer Gerichtshof. Was dann auch der Grund ist, warum die eigentlich seit einem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht gilt. Denn, da ist einem Gericht aufgefallen, dass eben genau der Ablehnungsgrund (verdachtsfrei geht nicht) auf die deutsche Regelung auch passt. Ergo: Geht nicht. Drittens: Herr Münch, dann erklären Sie doch mal ganz konkret, inwiefern eine Aufzeichnung der Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation der Täter geholfen hätte, die Täter schneller zu finden? Ansonsten ist das wieder die übliche Terrorpropaganda Marke "Habt Angst! Mehr Überwachung!" Hatten wir schon zighundert Mal, und wird auch nicht neuer.

Und deswegen würde ich so eine Meldung eigentlich ignorieren, wenn nicht gerade Nachrichtenflaute wäre, und ich händeringend nach Meldungen suche.