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NichtsDG

Erinnert ihr euch noch an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz? Mit dem sollten Betreiber von Soschel Midia-Plattformen alles, was irgendwer irgendwie für vielleicht nicht ganz in Ordnung halten könnte an den Bundesgeheimdienst-mit-Polizeiaufgaben (gemeinhin als Bundeskriminalamt bezeichnet) melden, und dabei am Besten gleich noch so Bestandsdaten wie Passwörter übermitteln, weil, äh. Das war das eine Gesetz, wo dem Bundespräsidenten aufgefallen wurde, dass es da ein BVerfG-Urteil gab, was so ein klitzekleines Bisschen darauf hindeutete, dass vielleicht die Bestandsdatenauskunft nicht so ganz verfassungskonform hätte gewesen sein können, und deren Ausweitung die Lage nicht unbedingt verbessern würde. Da hat dann die Regierung nochmal nachsitzen dürfen. Und nun wird aber auch das tolle, neue Gesetz nicht ganz angewendet, weil sich herausstellt, dass die Betreiber eben jener Soschel Midia-Plattformen lieber Gerichte als Geheime Polizeivertreter fragen wollen, ob das denn so richtig wäre. Denen hat wohl noch niemand verraten, dass nichts, was je eine Person in einer Polizei getan hat, auch nur ansatzweise weniger als perfekt legal hätte gewesen sein können. Bestimmt werden die Gerichte das auch fgeststellen, da bin ich Ganz Doll sicher.