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Zensur-Eck

Was die taz hier aufgetan hat, darf wohl ohne Untertreibung als heiße Luft gelten. Das ominöse Zensur-Eckpunkte-Gesetz-Gedöns, was die Leyin im Kabinett durchgewunken haben will, fordert auf der gigantischen Anzahl von zwei (In Zahlen: 2) Seiten, dass doch alle ISPs ganz doll wichtig ganz doll Böse Seiten zensieren sperren sollen.

Die Sache hat nur einen riesengroßen Haken: Entscheidende Fragen bleiben aber ausdrücklich offen. "Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die Eignung und Effizienz der unterschiedlichen Sperrmaßnahmen zu erörtern sein", heißt es wolkig in den Eckpunkten. Dabei seien auch "Fragen bezüglich des Schutzes der Grundrechte" zu klären. Oder anders ausgedrückt: Erst wird zensiert, dann wird geklärt, dass das eigentlich absolut verfassungswidrig war. Stichworte dazu: Artikel 5 Grundgesetz (Rezipientenfreiheit, "Eine Zensur findet nicht statt"), Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis).

Oder anders ausgedrückt: Die Kabinetts-Mitglieder, die Gerüchten zufolge alle einen Amtseid geschworen haben, in dem unter anderem die Verfassung (die immer noch auf dem Namen Grundgesetz hört) als zu schützendes Gut erwähnt wurde, werden morgen ein Papier beschließen, was ganz klar ankündigt, dass damit gegen die Verfassung verstoßen werden soll, um einen ominösen "Massenmarkt für Kinderpornografie im Internet empfindlich stören und ein weiteres klares gesellschaftliches Signal zur Ächtung von Kinderpornografie setzen".

Wenn der Verfassungsschutz wirklich die Verfassung schützen würde, müsste der sofort gegen die Mitglieder des Kabinetts vorgehen.

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