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ungeschaart

Kann es sein, dass der Bundesdatenschaar sich vor seiner Wortmeldung zur EU-Datenschutz-Verordnung nicht genauer angelesen hat, was der Bundesverfassungsrichter Mansing für Probleme mit dem EU-Vorgehen bemängelt? Oder warum geht Schaar davon aus, dass die Situation für die Daten der Bürger nicht schlechter würde, weil es ja ein Datenschutzrecht in der europäischen Grundrechtecharta erwähnt sei?

Kann dem Mann mal jemand erklären, dass wir ohne das BVerfG immer noch zum Beispiel die verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten aller Kommunikation (bis auf Briefe) aller Bürger hätten? Oh, richtig, Schaar hat ja mit seinem komischen 'Quick Freeze Plus' ja schon eine VDS Light empfohlen.Und bei der aktuellen großzügigen Speicherpraxis der diversen Provider habe ich noch im Kopf, dass Schaar gemeint hätte, dass das ja in Ordnung sei, weil die Daten ja angeblich für Abrechnungen nötig seien.

Da frage ich mich dann doch, was Schaar eigentlich dazu qualifiziert, den Bundesdatenschützer zu geben? Besonders harte Forderungen können es jedenfalls nicht sein.

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