Beweisvernichtung
Ich bin ja kein Jurist, aber wenn ich lese, dass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft alle Beweismittel aus einem der NSU-Morde vernichtet wurden, dann frage ich mich schon, ob die Staatsanwaltschaft sich da korrekt verhalten hat. Mord verjährt ja nicht, und aufgeklärt war die Tat zu dem Zeitpunkt auch nicht, warum also lässt man auch nur ein einziges Stückchen Beweis vernichten?
Das Verhalten der Staatsanwälte könnte glatt dazu führen, dass der Mord nie wirklich aufgeklärt wird. Die vermutlichen Täter sind ja ohnehin tot und können nicht mehr vor Gericht gestellt werden, aber das konnte die Staatsanwaltschaft ja nicht wissen. Sollte da nicht eigentlich jemand ermitteln, ob es rechtlich in Ordnung war, Beweise vernichten zu lassen? Soweit ich weiß, gibt es da doch eigene Straftatbestände für.
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