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Teledochnichtbot

Die Bundesministerin für Inneres und Bau hat sich zu Wort gemeldet und verkündet, ihre Äußerung von neulich, sie wolle Telegram verbieten, sei gar nicht als Forderung zum Verbot von Telegram gemeint gewesen (nachdem ich gerade die sehr freie Textinterpretation eines Gerichts erlebt habe, wage ich zu bedreifeln, dass sie mit der Aussage so durchkäme), sondern sie hätte ja nur Druck ausüben wollen. Ja, wissen Sie, Frau Ministerin, das ist eigentlich ganz einfach: Wenn Sie als Exekutive Firmen vorschreiben wollen, welche Äußerungen auf deren Rechnern erlaubt sein sollen, dann haben Sie da besser Gesetze, die Ihnen das Recht zu solchen Aufforderungen einräumen. Ausnahme: Die Polizei, die darf eh alles. Offenbar. Vielleicht mit der Ausnahme, dass jahre später Gerichte feststellen, dass die Polizei etwas doch nicht hätte gedurft haben sollen. Von daher, Frau Ministerin: Zeigen Sie doch mal, wo die aktuellen Gesetze dem Bundesministerium des Inneren (und Bau) solch ein Druck-ausüb-Recht einräumen. Ich verfüge einfach nicht über die magische Kristallkugel, die mir die Gesetzesinterpretation ermöglichen würde.

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