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Polidat

Es ist immer noch Zeit der bedauerlichen Einzelfälle: Die Berliner Polizei muss nämlich einem Opfer unrechtmäßiger (hat ein Gericht bestimmt nur falsch Tatsachen behauptet) Datenabfragen dazu Auskunft erteilen, wer (bestimmt niemand) illegal auf dessen Daten zugegriffen hat. Und, weil das ja nie ein Polizist tun würde, ist das auch alles ganz einfach, und warum muss das eigentlich ein Gericht feststellen, oder gibt es etwa doch bedauerliche Einzelfälle von Polizisten, die Gesetze nur als unverbindliche Serviervorschläge betrachten? Ich bin entsetzt, Ent. Setzt! Für den Kläger war es sicherlich hilfreich, dass er selbst als Polizist Einsicht darin hatte, welche Mittel anderen Polizisten so zur Verfügung stehen. Überhaupt, wenn zwei (oder mehr) Polizisten vor Gericht gegeneinander klagen, Polizisten aber ja nie irgend etwas falsch machen, wie kann da ein Gericht urteilen? Jedenfalls hat nun, sechs Jahre später ein Gericht befunden, die Polizei muss illegale Datenzugriffe an das eine, konkrete Opfer herausgeben. Ich kann mir vorstellen, dass die Polizei anderen Personen die Auskunft über illegale Zugriffe auf deren Daten verweigern könnte, weil das konkrete Urteil ja nicht für deren Daten eine Auskunftspflicht festgestellt haben dürfte.

Man könnte bei der Meldung fast vermuten, das Gericht wäre der Meinung, Gesetze, die für alle gelten würden, würden auch für die Polizei gelten, aber das ist ja völlig unvorstellbar.

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