Angesichts all der aktuellen Nachrichten aus der politischen Ecke habe ich gerade mal mein Aufnahmegerät in die Hand genommen und einen schnellen Podcast für zwischendurch aufgenommen. Ohne Musik, ohne Außenaufnahmen, aber mit Scrollrad.
Länge: 7:55, 7 MB.
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Kann bitte jemand, der dabei nicht gleich vor Schmerzen aufschreit dem Franco Frattini (EU-Kommissar für Sicherheit) bitte erklären, warum sein
Vorschlag eine schäublesch dämliche Idee ist? Bitte? Ich muss jetzt erstmal eine Betonwand durchbeißen, vielleicht lassen die Schmerzen dann ja nach.
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass heute im Fernsehen eine Menge Sendungen zu den Ereignissen vor ziemlich genau sechs Jahren zu sehen sein könnten. Da bedauere ich es nicht, dass ich seit einiger Zeit keine Fernsehsendungen mehr sehe.
Außerdem hat heute das Bundesverfassungsgericht ein Urteil über die Höhe der letzten Rundfunkgebührenerhöhung erlassen.
Mir springt ja von den Leitsätzen sofort dieser Satz in die Augen: "§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages ist bei
verfassungskonformer Auslegung verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden." Wie komisch, dass eine Verordnung, sofern sie denn verfassungskonform ausgelegt ist, verfassungskonform ist. Wie sieht es denn bei einer nicht verfassungskonformen Auslegung aus?
Das Urteil selbst läuft wohl darauf hinaus, dass die Höhe der letzten Gebührenerhöhung zu stark gekürzt wurde. Komisch, dass kein öffentlich rechtlicher Sender größere Finanzschwierigkeiten hat, wo doch das Geld angeblich nicht ausreichen sollte. War das Geld vielleicht doch nicht so notwendig?