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brechende Neuigkeiten

This just in: Schäuble gibt zu, dass die Fern-Infiltration von Computern für Terrorverhinderung ungeeignet ist.

Schäuble äußerte Zweifel, ob Online-Durchsuchungen auf der zulässigen Grundlage geeignet wären, die Pläne von Terrorgruppen wie der Hamburger Zelle um Mohammed Atta vor dem 11. September 2001 zu entdecken. „Genaueres über die Gruppe wussten die Sicherheitsbehörden erst hinterher. Und ohne sehr konkrete Anhaltspunkte für eine drohende schwere Gefahr sind Online-Durchsuchungen ja nicht zulässig.“

Zusätzlich zu weiterer heißer Luft findet sich diese Aussage beim Focus.

Da frage ich mich dann doch ernsthaft, wofür die angeblich so dringend benötigte 'Online-Durchsuchung' dann eigentlich überhaupt geeignet sein könnte.

nicht verstanden

Die haben nicht verstanden.

Weder der BKA-Ziercke, der ja auch nur sagt, was seine Mitarbeiter ihm aufgeschrieben haben, und ganz offensichtlich keine Ahnung hat, ob (geschweige denn, wie) eine ferngesteuerte Computerüberwachung funktionieren kann.

Noch die bayerische Justizministerin Beate Merk, die immer noch Kinderporno-Konsumenten überwachen lassen will, obwohl die Vorgaben des BVerfG eine gesetzliche Grundlage, die das erlauben würde, ganz klar als verfassungswidrig herausstellen. Aber klar, wenn man die Konsumenten von Kinderpornos mit den Produzenten gleichsetzt, dann hat man nicht nur polemische Rauchbomben geschmissen, sondern kann auch Kritiker mundtot machen (wer gegen eine Verfolgung der Konsumenten ist, muss ja selbst 'Kinderficker' sein).

Auch der rechtspolitische Sprecher von CDU/CSU, Jürgen Gehb, hat das Urteil ganz offensichtlich nicht verstanden, wenn er schwafelt: "Alle, die mit der Gefahrenabwehr befasst sind, brauchen die gesetzliche Ermächtigung für Online-Durchsuchungen." Nein, denn nur die, die mit dem Schutz der überragend wichtigen Rechtsgüter (die nebenbei vollständig im Urteilstext aufgelistet sind) betrau sind, könnten überhaupt in eine Situation gelangen, in der über eine Infiltration von informationstechnischen Systemen auch nur nachgedacht werden dürfte. Das heißt, einem Streifenpolizisten, der zwar auch Gefahrenabwehr betreibt, darf ein derart schwerer Eingriff in die Privatsphäre von Bürgern gar nicht erst erlaubt sein. Aber als rechtspolitischer Sprecher muss man so etwas ja nicht verstehen.

Zum Einsatz für Strafverfolgungszwecke hat sich das Karlsruher Gericht zwar nicht geäußert, aber ich habe ernsthafte Zweifel, dass 'Beweise', die mittels der verdeckten Infiltration erlangt wurden vor Gericht Beweiskraft erlangen können. Denn forensische Untersuchungen, bei denen am Untersuchungsgegenstand (Festplatte) manipuliert wurden, sind vor Gericht schon in der Vergangenheit nicht als Beweis zugelassen worden. Aber vielleicht bedarf es dann ja mal wieder eines Urteils der Richter in den roten Roben, um amoklaufende Politiker auf den Boden des Rechtsstaats zurückzuholen. Es wäre ja auch zu schön, wenn die sich von sich aus an die Verfassung halten würden.