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wieder ein Schlag ins Gesicht der Verfassungsfeinde

Das Bundesverfassungsgericht hat heute mal wieder seine Aufgabe als letzte Instanz zur Sicherung der Bürger vor Staatswillkür erfüllt: Das automatische Kennzeichenscanning, in der Ausprägung, wie es in Schleswig-Holstein und Hessen bisher durchgeführt wurde, ist verfassungswidrig. 

Kurz zusammengefasst ist das Urteil des Gerichts mal wieder ein Schlag ins Gesicht der sicherheitsfanatischen Verfassungsfeinde. Dass ich darüber nicht traurig bin, ist ja wohl klar.