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ausgetausst?

Dann war da noch die Stellungnahme von Jörg Tauss zu den Kinderporno-Vorwürfen gegen ihn. Die erwähnten Tatsachen (die Presse war bereits informiert, als Tauss von der Durchsuchung unterrichtet (und zu den Vorwürfen befragt!?) wurde, der Sprecher der Staatsanwaltschaft schwafelt zwar davon, dass sich die Staatsanwaltschaft den Kopf zerbrochen habe, um möglichst unauffällig Kontakt zu Herrn Tauss aufnehmen. "Wir sind so zurückhaltend wie möglich vorgegangen.“ Andererseits nimmt der selbe Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring öffentlich Stellung zu Aussagen von Tauss, erzählt den Pressevertretern über den aktuellen Ermittlungsstand. Und das alles, während Tauss' Anwalt immer noch keine Akteneinsicht hatte, die er erst gestern erhalten hat.) klingen für mich immer noch extrem fischig.

Immerhin bin ich seiner Meinung, was das BKA ("[...] hat sich bei mir der Eindruck verfestigte, dass das BKA das Thema Kinderpornographie auch dazu nutzt, neue Kompetenzen und Zuständigkeiten politisch durchzusetzen. Längst ist das BKA hier Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.") und die Unsinnigkeit von Zensur angeht.

Was Tauss dann aber beschreibt, kann ich nicht sinnvoll beurteilen. Ja, er habe sich kinderpornographisches Material beschafft (per Post und MMS, nicht über Webseiten, Frau von der Leyen!). Das sollte nach seiner Aussage dazu dienen, zu beweisen, dass Kinderporno-Vertrieb und insbesondere deren Erzeugung (Vergewaltigung!) eben nicht über das Internet organisiert werde. Dabei hat Tauss sich zumindest fragwürdig verhalten, wenn das nicht sogar komplett illegal war (was letztlich ein Gericht beurteilen müsste). Ich glaube nicht, dass Jörg Tauss mit dem Verhalten der Zensurverhinderung einen Gefallen getan hat. Politisch dürfte er damit untragbar geworden sein, wenn sich nicht gerade seine Wähler extrem für ihn einsetzen. Das finde ich insofern schade, als Tauss einen recht informierten Eindruck auf mich gemacht hat. Im starken Gegensatz zu Gestalten wie der Familien- oder dem Terrorminister.

Amok-Erwartung

Nach dem Amoklauf eines 17-jährigen in Winneden warte ich gebannt darauf, dass die bekannten Problempolitiker sich wieder den bekanntlich einzigen Grund des Amoklaufs aus dem Arsch ziehen: Killerspiele. Dass die Eltern des Täters nicht nur in einem Schützenverein Mitglieder waren, sondern auch noch 16 Waffen in ihrer Wohnung aufbewahrt hatten, kann natürlich gar nichts mit der Tat zu tun gehabt haben. Genauso wenig können schulische und/oder psychische Probleme den Täter zu der Tat veranlasst haben. Immerhin nennt der verlinkte Bericht auch schon den Verdacht: 'Zudem beschlagnahmten die Beamten einen Computer, um zu prüfen, ob sich der 17-Jährigen mit Gewaltspielen beschäftigt hat.'

Also: Wie lange mag es dauern, bis technisch völlig unterbelichtete Politiker sich vor die Presse begeben und davon schwafeln, dass doch Computer Killerspiele verboten werden müssten? Mein Tipp: Weniger als eine Woche. Die genaue Zeit hängt natürlich davon ab, wie schnell die Ermittler angebliche Killerspiele installieren finden können.

Wolfgang Pöble

Unser Terrorminister meint mal wieder völlig neben der Spur rumpöbeln zu müssen. Dieses Mal hat er sich aber keine politischen Gegner ausgesucht, sondern die Richter des Bundesverfassungsgerichts. Er habe ""Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht".Konkret bemäkelt er die einstweilige Anordnung zur Nicht-Nutzung der verdachtsunabhängig vorratsgespeicherten Verbindungsdaten. Mit seinem Geschwafel beweist unser Verfassungsminsiter nicht nur, dass er das Grundgesetz (gemeinhin auch als Verfassung bezeichnet) nicht verstanden hat, sondern auch noch jeglichen Respekt vermissen lässt vor dem wichtigsten, ja einzigen Gericht, was die Grundrechte der Bürger noch verteidigt, die im Grundgesetz verankert sind.

"Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden", lässt Schäuble sich zitieren, und übersieht dabei völlig, dass das Bundesverfassungsgericht keine Gesetze erlässt, sondern die erlassenen Gesetze daraufhin überprüft, ob sie der Verfassung entsprechen, und Gesetze, bei denen das nicht der Fall ist, entsprechend stürzt. Beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht zum Beispiel den immensen Eingriff in die Intimsphäre der Bürger bemängelt, die sich daraus ergeben hätte, wenn Strafverfolger bei jeder "mittels Telekommunikation begangener" Straftat alle Verbindungsdaten eines Verdächtigen durchforsten hätten dürfen. Aber Datenschutz war ja noch nie Schäubles Stärke. Apropos: Was war denn nun eigentlich mit den Parteispenden, die Schäuble vom Waffenhändler Schreiber empfangen haben soll? Oder meint er etwa, seine Straftaten wären dann doch von einem Datenschutz geschützt?

Nachtrag, nachdem ich den Artikel nirgens verlinkt gesehen habe: Die FAZ-Veröffentlichung findet sich hier.