kein zweites Swift
Bekanntlich wird in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet über die Beschwerden gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Die Beschwerdeführer meinen, die sechsmonatige Speicherung ohne Verdacht sei zu viel. Nun kommt in der EU gerade ein Konzept wieder auf den Tisch: Die verdachtsunabhängige Speicherung von Fluggastdaten. Da geht es dann darum,19 Datenpunkte von allen Fluggästen in der EU zu speichern. Und zwar nicht nur 6 Monate, sondern das 26-fache davon: 13 Jahre. Unser herzallerliebster Innenminister findet es nicht mehr eine Frage, ob die Speicherung kommt, sondern wie. Und die Justizministerin ("Das darf sich nicht wiederholen. Und ein zweites Swift wird es nicht geben.") rudert dann auch schon ganz heftig, wie unbegeistert sie doch sei. Aber ein zweites Swift wird es ja nicht geben, nicht wahr, Frau Leutheuser-Schnarrenberger?