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kein zweites Swift

Bekanntlich wird in den nächsten Monaten mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet über die Beschwerden gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Die Beschwerdeführer meinen, die sechsmonatige Speicherung ohne Verdacht sei zu viel. Nun kommt in der EU gerade ein Konzept wieder auf den Tisch: Die verdachtsunabhängige Speicherung von Fluggastdaten. Da geht es dann darum,19 Datenpunkte von allen Fluggästen in der EU zu speichern. Und zwar nicht nur 6 Monate, sondern das 26-fache davon: 13 Jahre. Unser herzallerliebster Innenminister findet es nicht mehr eine Frage, ob die Speicherung kommt, sondern wie. Und die Justizministerin ("Das darf sich nicht wiederholen. Und ein zweites Swift wird es nicht geben.") rudert dann auch schon ganz heftig, wie unbegeistert sie doch sei. Aber ein zweites Swift wird es ja nicht geben, nicht wahr, Frau Leutheuser-Schnarrenberger?

Terror-Einkäufer

Von dem Großalarm am Flughafen München habt Ihr bestimmt gehört. Inzwischen hat die Polizei die Bänder der Überwachungskameras ausgewertet, und rausgefunden, was der mutmaßliche Schlimme Terrorischd gemacht hat, nachdem er sich von der Kontrolle entfernt hat: Der ist in den Duty Free gegangen. Später haben sie ihn dann auch nochmal kontrolliert, und da hat kein Gerät Alarm gegeben. War wohl doch nichts mit Terrorischd.