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Tagesschappteil

Spannende Meldung vom Freitag: Das OLG Köln, bei dem die Verleger-Klage gegen die Tagesschau-App lag, hat geurteilt. Und das Urteil kann ich nachvollziehen, denn im Kern sagt das Gericht, die Verleger sollen sich mal nicht so haben, die App ist nichts anderes als eine andere Darstellung der Inhalte, die die ARD schon auf der Webseite anzeigt, und für die hat der Sender sich ja nach diversen Prüfungen eine Genehmigung geholt.

So weit, so einfach. Die Verleger sehen das natürlich nicht ein, weil alles, was mehr als zwei Buchstaben Text sind, ja nur eine Zeitung sein könne, und deswegen werden sie das Verfahren noch zum Bundesgerichtshof prügeln. DA hoffe ich dann darauf, dass die Verleger ähnlich wie in den beiden Gerichtsinstanzen davor wieder nur einen Eimer kaltes Wasser abbekommen. Aber das wird vermutlich nochmal etliche Monate dauern.