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Zumwinkels Bewährung

Der ehemalige Postchef Klaus Zumwinkel muss nicht ins Gefängnis, hat das Gericht heute entschieden. Der Mann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, die dank Verjährung knapp unter einer Millionen Euro blieb, hat eine Bewährungsstrafe erhalten, nachdem er zuvor die Steuerhinterziehung eingestanden hatte.

Soweit die Nachrichtenlage. Was ich in den Nachrichten vermisse, ist die Erwähnung, wie die Steuerfahnder überhaupt auf Zumwinkel gekommen sind. Und zwar war es ja so, dass einer der Geheimdienste der Bundesrepublik eine CD von jemandem gekauft hat, der sie illegal erhalten hat. Oder etwas anders ausgedrückt: Die Steuerfahnder haben nur deswegen Fahnungserfolge verbuchen können, weil der Staat Diebesgut gekauft hat. Als Bürger könnte man noch versuchen, sich darauf zu berufen, dass man nicht gewusst hätte, dass es sich um Diebesgut handelt, aber bei einer CD mit Kundendaten Liechtensteiner Banken dürfte auch das schwer werden. Von daher ist es auch für den Staat besser, dass Zumwinkel so freundlich war, sich nicht ernsthaft zu wehren. Sonst wäre die Datenquelle sicher nochmal durch die Medien gewandert.

Wie es aussieht, werden die Medien sich aber maximal darüber empören, dass der geständige Steuerhinterzieher nur eine 24-monatige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße von 1 Mio Euro ableisten muss. Das ist dem Staat aber bestimmt nicht Unrecht.

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