BVerfG will nicht beschwert werden
Die Parteien "Freie Union" und "Die Partei" werden nicht bei der Wahl antreten dürfen, hat heute das Bundesverfassungsgericht beschieden. Denn Beschwerden zur Wahl dürften erst nach der Wahl beim Bundestag eingeworfen werden, der ja ziemlich sicher in rund drei Jahren befinden dürfte, dass die Wahl natürlich völlig korrekt abgelaufen sei. Danach dürften die Beschwerden dann erst in Karlsruhe eingereicht werden.
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