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Wiederlin

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Wahl in Berlin teilweise wiederholen lassen hat, war am 11. der Termin zur Wahlwiederholung. Die Kandidatenlisten durften dabei nicht geändert werden, was zu so spannenden Effekten führte wie einer inzwischen in U-Haft sitzenden AFD-Abgeordneten, die tatsächlich sogar mehr Stimmen bekam als bei der ersten Wahl. Ansonsten waren die Abweichungen nicht so gigantisch, aber am Ende verliert die FDP nach der Wahl einen Abgeordnetensitz. Und der Rest bleibt ziemlich unverändert. 

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