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Welch Überraschung

Nein, ich bin nicht überrascht, dass die SPD-Führung entgegen jeder Vernunft beschlossen hat, der Online Beschnüffelung zustimmen zu wollen. 

Immerhin Blafaselt Wiefelschnüff noch davon, dass man auf das Urteil des BVerfG zum NRW-Verfassungsschutzgesetz warten wolle. Ich hoffe dann einfach mal, dass das Urteil die Online-Überachung für gänzlich verfassungswidrig befinden wird.

Auf ein maßgebliches Detail in der Meldung weist Jens noch hin: Die Online-Überwachung wird von "allen maßgeblichen Sicherheitsexperten für notwendig gehalten". Alle Sicherheitsexperten, die diese Maßnahme also nicht für notwendig, oder gar unnötig, gefährlich oder verfassungsfeindlich halten, sind demnach einfach nicht "maßgeblich". Was immer das dann heißen mag.